Honorarinformation

Honorar-
information

Wird im Einzelfall keine besondere Honorarvereinbarung getroffen, erfolgt die Leistungsverrechnung für folgende Zusatzleistungen:

  • Beratungs- und Betreuungsaufträge zur Unterstützung des Kunden bei der Abwicklung des Versicherungsverhältnisses vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls (Beratungs- und Betreuungsauftrag gemäß § 2 (8) AGB CK.

  • Aufträge zur Überprüfung der bestehenden Versicherungsverträge und damit einhergehend die Unterbreitung von geeigneten Angeboten für eine Verbesserung des Versicherungsschutzes (Beratungs- und Betreuungsauftrages gemäß § 2 (8) AGB CK.

      • Hinweis: Kommt es in derselben Sache, in der die Beratung im Rahmen des Beratungs- und Betreuungsauftrages erfolgte, über die Vermittlung des Versicherungsmaklers zum Abschluss eines Versicherungsvertrages durch den Kunden, so entfällt oder reduziert sich der Honoraranspruch des Versicherungsmaklers in der Höhe der vom Versicherungsmakler erhaltenen Provision.
  • eigens vom Kunden beauftragten, zeitaufwändigen oder vom Kunden wiederholt geforderten Rechenschaftsberichten (Zusatzauftrag gemäß § 2 (7) AGB CK; gilt nur gegenüber Unternehmern im Sinne des KSchG)

mittels Zeithonorar. Der Verrechnungssatz beträgt EUR 90,00 inkl. allfälliger USt. pro begonnenem Abrechnungsintervall (30 Minuten).